Haben Sie Fragen zu unseren Futtersystemen
oder möchten Sie eine individuell angepasste Lösung?
Am 08.02.2021 wurde die geänderte TierSchNutztV (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung veröffentlicht. Neben den Vorgaben z.B. für Fütterung, Licht, Schadgase & Lärm wird auch das Thema Beschäftigungsmaterial für Schweine geregelt – welches bis 01.08.2021 umzusetzen ist.
Mit unserer Tierwohl-Raufe sind alle Anforderungen an Beschäftigungsmaterial erfüllt. Die Raufe kann über Futtertröge oder über Gummimatten montiert werden und ist von drei Seiten zugänglich. Dadurch können bis zu 36 Schweine pro Raufe beschäftigt werden.
Alternativ bieten wir Ihnen auch Knabberrohre an, wenn Stroh nicht verfügbar ist. Es können Presslinge bis 80 mm Durchmesser eingelegt werden und pro Knabberrohr 12 Schweine beschäftigt werden.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zusammenfassung.