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Tierschutz-Nutztier­haltungs­verordnung

Alles Wichtige für Schweinehalter auf einen Blick zusammengefasst

ÄnderungWas ist umzusetzen?Zeitpunkt
SchweineSchadgase & LärmGrenzwerteinordnung
(ggf. Kontrolle Stallklima­experten)
sofort
Licht80 Lux über 8 Stunden
- teilweise 40 Lux möglich
sofort
Beschäftigungsmaterial"organisch und faserreich"
Tier:Objekt -> 12:1
August 2021
FütterungWegfall "tagesrationierte Fütterung"
ggf. Anpassung Sensorfütterung
August 2021
Deckzentrum
(Sauen & Zuchtläufer)
- Größe
- Fixierung
- Raumgestaltung
- 5 m² Platz je Tier
- 1,3 m² Liegefläche je Tier
- Gruppenhaltung
- kurzzeitige Fixierung
9. Februar 2029
(bei Neu-/Umbau sofort)
- Konzept: Februar 2024
- Antrag: Februar 2026
Abferkelbucht- Größe
- Fixierung
- mind. 6,5 m²
- max. 5 Tage Fixierung
9. Februar 2036
(bei Neu-/Umbau sofort)
- Konzept: Februar 2033
- Antrag: Februar 2033
Bodengestaltung- Boden unter der Sau
- Liegeflächen der Ferkel
mit dem Neu-/Umbau
Nestbaumaterialmin. Jutesack ab 112. Trächt.-Tag
("optimales Material" z.B. Stroh)
Jutesack sofort
(sonst mit Neu-/Umbau
Sauen in der GruppeKranken-/SeparationsbuchtenSoll: für 5 % der Sauen in Gruppe:
4 m² je Sau
mit dem Neu-/Umbau

Am 08.02.2021 wurde die geänderte TierSchNutztV (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung veröffentlicht. Das FLI (Friedrich-Löffler-Institut) stellt die Handbücher und die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 5, Anforderung an das Halten von Schweinen, Stand 10.03.2021 im Auftrag der AG Tierschutz bereit
Downloadink (openagrar): https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00036346/H-2-Ausfuehrungshinweise-Schweine-2021-03.pdf

Im Handbuch wird beschrieben, wie Amtsveterinäre die Vorgaben der TierschNutztV vor Ort zu kontrollieren und zu interpretieren haben.

In der Anlage 2 zum Handbuch werden neben den Vorgaben z.B. für Fütterung, Licht, Schadgase & Lärm auch das Thema Beschäftigungsmaterial für Schweine geregelt, siehe Punkt 11: §26 Abs.1 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordung:

“Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen* und faserreichen* Beschäftigungsmaterial hat, das
a) das Schwein untersuchen und bewegen kann und
b) vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient.

Als Beschäftigungsmaterial im Sinne von Satz 1 Nummer 1 kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen.

* Hinweis: Die Anforderungen „organisch“ und „faserreich“ treten erst am 01.08.2021 in Kraft.

Der Ausführungshinweis dazu:

1. Hinweise zu den erforderlichen Eigenschaften von Beschäftigungsmaterialien
Werden andere organische und faserreiche Materialien wie z.B. Jutesäcke oder Natur-seile verwendet, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

„untersuchbar“: Das Schwein sollte das Beschäftigungsmaterial möglichst bewühlen oder zumindest „hebeln“ können (z.B. durch bodennahes Angebot oder Angebot auf einer Platte / Trog auf dem Boden).
„bewegbar“: Das Schwein kann den Standort / die Position des Materials verändern.
„veränderbar“: Das Schwein kann Aussehen und Struktur des Materials verändern. Holz muss vom Schwein ins Maul genommen werden können und leicht zerkaubar sein.
Holzstücke die nicht untersuchbar sind und / oder nicht innerhalb weniger Tage zerkaut werden können, erfüllen als alleiniges Beschäftigungsmaterial die Mindestanforderungen nicht.

2. Hinweise zu den erforderlichen Mindestmengen:

Mindestmenge
BeschäftigungsmaterialMax. Anzahl Tiere pro Beschäftigungsmöglichkeit
Objekte (Baumwollseile, Jutesäcke)12
Raufen (Stroh, Raufutter)12 (pro Beschäftigungsplatz*)
Beschäftigungsautomaten / -spender12 (pro Beschäftigungsplatz*)

* Wie viele Schweine gleichzeitig an einer Raufe oder Beschäftigungsautomat stehen können richtet sich nach den Schulterbreiten der Schweine;
als Richtwert können die Fressplatzbreiten herangezogen werden (z.B. bis 120 kg 33 cm).

Hinweis: Abhängig von den Gegebenheiten im Betrieb und dem Verhalten der Schweine muss ggf. mehr Beschäftigungsmaterial angeboten werden. In diese Beurteilung sind auf jeden Fall auch tierbezogene Indikatoren wie beispielsweise Schwanz- oder Ohrverletzungen einzubeziehen. Insbesondere dann, wenn trotz Angebot der o.a. Mindestmengen auszugehen, dass die obenstehenden Mindestmengen nicht ausreichen und größere Mengen an Beschäftigungsmaterial angeboten werden müssen. Bei täglichen Gaben von Stroh oder ähnliche Materialien ist darauf zu achten, dass unmittelbar vor der nächsten Gabe noch ausreichend Restmaterial vorhanden ist. Alternativ kann ein ständiger Zugang zu Beschäftigungsobjekten wie z.B. Baumwollseilen oder Jute-säcken kombiniert werden mit täglichen Gaben von frischem Stroh oder Raufutter auf dem Boden, in Trögen oder Raufen.

Zur fachlichen Bewertung häufig verwendeter Beschäftigungsmaterialien siehe https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/beschaefti-gungsmaterial-fuer-schweine-125541.html

Mit der Tierwohl-Raufe von Lippert sind alle Anforderungen an Beschäftigungsmaterial erfüllt. Stroh, Heu, Luzerneheu erfüllen auch die Anforderungen ab 01.08.2021. Die Raufe kann über Futtertröge oder über Gummimatten montiert werden. Die Folgekosten sind niedriger, wenn Stroh verfügbar ist. Da die Tierwohl-Raufe von drei Seiten zugänglich ist, können bis zu 36 Schweine pro Raufe beschäftigt werden können.

Alternativ bietet Ihnen Lippert auch Knabberrohre an, wenn Stroh nicht verfügbar ist. Die Folgekosten sind jedoch höher als bei Stroh (ca. 0,95 Euro pro kg Raufutterpressling im Vergleich zu 0,10 – 0,20 Euro pro kg Stroh). Es können Presslinge bis 80 mm Durchmesser eingelegt werden. Pro Knabberrohr können 12 Schweine beschäftigt werden. Der Knabberrohrhalter muss in tiergerechter Höhe angebracht werden (Ferkel ca. 10 cm, Mastschwein ca. 20 cm, Zuchtschwein ca. 20-30 cm).

Gemäß §30 Absatz 2c sind Maßnahmen zu treffen um Aggressionen in Gruppen auf ein Minimum zu beschränken. Als geeignete Maßnahme zählt z.B. die Stroh- oder Raufuttergabe.

Die Tierwohl-Raufe und das Knabberrohr erfüllt auch die Anforderungen an die Initiative Tierwohl (ITW), siehe https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/kriterien/

Dort ist unter anderem zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial und Raufutter vorgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass Raufutter und Beschäftigungsmaterial getrennt voneinander angeboten werden müssen ggf. in zwei Raufen, oder neben Stroh auch Knabberrohre (mit z.B. Holz oder Presslingen). Machen Sie Ihren Stall fit für die neuen Vorschriften.

Informationen zur Teilnahme an der neuen Programmphase 2021-2023 bekommen Sie über die Seite der ITW (Initiative Tierwohl):